Am 22. September 2016 ist es soweit: mit der Gründungsversammlung fällt dann endgültig der bisherige Zusatz „in Gründung“ bei der BürgerStiftung Talheim weg. Ein wichtiger Meilenstein für den Gründerkreis aber auch alle Gründungsstifterinnen und Gründungsstifter, die in diesen Tagen ihre persönliche Einladung zur Veranstaltung erhalten. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 h im Musikpavillon der Grundschule Talheim. Weitere interessierte Gäste sind herzlich eingeladen.
Gründungsstifter kann übrigens nur werden, wer bis zur Gründungsversammlung am 22. September 2016 über das beigefügte Formular eine Anstiftung zu Gunsten des Stiftungskapitals macht. Nach der offiziellen Gründung kann selbstverständlich auch noch eine Stiftungszusage getätigt werden. Damit wird man zum/zur sogenannten Zustifter bzw. Zustifterin.
Darüber hinaus kann natürlich jederzeit auch eine Spende an die Stiftung geleistet werden. Im Unterschied zur An- bzw. Zustiftung, die als Stiftungskapital erhalten bleibt, fließt die Spende unmittelbar in die Verwendung für den Stiftungszweck.
Der Stiftungszweck der BürgerStiftung Talheim ist in der Stiftungssatzung festgeschrieben und umfasst die Themenbereiche Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege, Heimatpflege, Denkmalpflege und Heimatkunde, Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Sport sowie bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke
Sie haben Interesse an der Arbeit der künftigen Stiftung? Informieren Sie sich unverbindlich bei einem Mitglied des Gründerkreises:.