Gründung der Bürgerstiftung Talheim unterstützen und dabei Steuern sparen

Auch wenn sich die Summe der zwischenzeitlich zugesagten Stiftungsmittel auf über 82.000 EURO beläuft, bleibt doch noch ein Stück Weg zu gehen, bis der erforderliche Mindestbetrag von 100.000 EURO erreicht ist. Mitglieder des Gründerkreises der Bürgerstiftung Talheim sind daher weiter in Kontakt mit Firmen und Privaten. Immer wieder kommt dabei auch die Frage auf, ob zugesagte Mittel für den Stifter oder Spender steuerlich absetzbar sind. Das sind sie in der Tat dann, wenn die Zahlung tatsächlich erfolgt.

Momentan handelt es sich bei den Absichtserklärungen um Stiftungs- bzw. Spendenzusagen, die eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2016 haben. Bis zu diesem Zeitpunkt – so das Ziel des Gründerkreises – soll die erforderliche Summe von 100.000 EURO erreicht sein, so dass die Stiftung gegründet werden kann. Ist dies erfolgt, können die Zahlungen erfolgen. Mit dem Zahlungseingang erstellt die Stiftung entsprechende Bescheinigungen, die steuerlich absetzbar sind.

Aber jetzt heißt es erst einmal auf zum Endspurt. Gehen Sie mit und unterstützen Sie die Gründung der Bürgerstiftung in Talheim mit Ihrer Zusage über die Absichtserklärung. Jederzeit stehen Ihnen auch die Ansprechpartner des Gründerkreises für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie diese Website weiterhin nutzen, akzeptieren Sie unsere Verwendung von Cookies.  Mehr erfahren